Erreichbarkeit:

Stadtjugendpflege 0173-7159651
oder 1206
www.skatehalle-pfaffenhofen.de

Zufahrt:

Das Fahren bzw. der Aufenthalt vor der Halle ist verboten (Lärmschutz). Die Türen sind geschlossen zu halten.

Eintritt:

Für Jugendliche, die in der ehrenamtlichen Betreuung der Skatehalle mithelfen, ist die Nutzung kostenlos. Für alle anderen beträgt der Eintritt 2,00 Euro.

Schutzkleidung:

Die Benutzung der Halle ist nur mit geeigneter Schutzkleidung (Kopf-, Knie- und Ellbogenschutz) gestattet. Es besteht wegen der vielen Säulen HELMPFLICHT!

Skateboard und Schutzkleidung ausleihen:

Skateboards, Helme, Knie-, Ellenbogen- und Handgelenksschoner können zu den Öffnungszeiten außer Sonntags um 15:30 Uhr in der Skatehalle, oder ab 16:00 Uhr im Jugendzentrum Atlantis (Ingolstädter Str. 76) ausgeliehen werden. Die Rückgabe erfolgt bis spätestens 20:30 im Jugendzentrum oder um 21 Uhr in der Skatehalle. Für Skateboard, Schutzkleidung und Eintritt zur Skatehalle fällt eine Gebühr von 5.- Euro und eine Kaution von 10.- Euro an, die bei vollständiger Rückgabe wieder erstattet wird.

Zusätzlich können Helme, Knie, Ellenbogen- und Handgelenksschoner ohne Skateboard auch gratis gegen eine Kaution von 10.- Euro geliehen werden. Die Skateboards und die Schutzkleidung stehen ausschließlich für die Benutzung in der Skatehalle zurVerfügung.

Biker & Scooter:

BMX-Räder & Scooter dürfen nur mit Plastik-Pegs ausgestattet sein oder komplett ohne Pegs. Mit Stahl-Pegs ist das Benutzen der Halle verboten.

Ordnung und Reinigung:

Für die Reinigung und Aufräumarbeiten der Halle haben die Skater und Biker selbständig zu sorgen. Auch die Toiletten sind von den Besuchern selbständig zu reinigen. Falls keine Reinigung stattfindet wird die Halle geschlossen.

Rauchen und Alkohol:

Wie in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen der Jugendhilfe herrscht im offenen Skatebetrieb striktes Alkohol- und Rauchverbot.

Haus- und Fahrverbot:

Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung kann von den verantwortlichen Skatern (Putzdienst) ein eintägiges Haus- bzw. Fahrverbot ausgesprochen werden. Ein dauerhaftes Hausverbot kann nur von der Stadtjugendpflege ausgesprochen werden.

Aufenthaltsbereich:

Die komplette Halle gilt als Sicherheitsbereich. Der Aufenthalt für Zuschauer ist nur im Aufenthaltsraum und im Umkleideraum gestattet.